AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Trendlabel Werbeartikel (Download 774KB).

1. Preise und Zahlungsbedingungen

1. 1 Zahlungsbedingungen: Neukunden:  Vorkasse ohne Abzug bis spätestens 10 Tage ab Rechnungsstellung. Wird eine Terminlieferung vereinbart, geht die Ware ebenfalls erst nach Zahlungseingang in Produktion/Versand. Nach Ablauf der Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Die Firma Trendlabel behält sich die Geltendmachung von Schadensersatz vor.
Kunden:  50% bis spätestens 10 Tage ab Rechnungsstellung, 50% nach Lieferung. Ab einem Auftragswert von € 750,00 (netto) und im Ausland ansässige Unternehmen Vorkasse ohne Abzug bis spätestens 10 Tage ab Rechnungsstellung.

Bankverbindung:

Firma Trendlabel e.K., Kto.- Nr. 53102828, BLZ 701 500 00, Stadtsparkasse München,
IBAN: DE48 7015 0000 0053 1028 28, BIC-/SWIFT-Code: SSKMDEMMXXX zu erfolgen.

Bitte geben Sie bei der Überweisung die Kunden- und Rechnungsnummer an. Spesenverteilung: alle Spesen (inkl. Spesen der ausländischen Banken) zu Lasten des Auftraggebers. Der Kunde verpflichtet sich, die restlichen 50 % nach dem Erhalt der Ware innerhalb von 10 Tagen zu zahlen. Nach dem Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug.
1. 2 Der Verbraucher hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Der Unternehmer hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber dem Unternehmer behalten wir uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.
1. 3 Die Preise verstehen sich, soweit nicht anders vereinbart, ab Lager der Firma Trendlabel. Liefer- und Versandkosten werden im Rahmen des konkreten Angebots gesondert ausgewiesen.
1. 4 Sämtliche Preise sind freibleibend und gelten nicht für Nachlieferungen. Maßgeblich sind in der Auftragsbestätigung von der Firma Trendlabel genannte Bruttopreise. Sollten für gewerbliche Kunden Nettopreise ausgezeichnet sein, gelten diese zuzüglich der jeweiligen der am Tag der Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
1.5 Preisänderungen behält sich die Firma Trendlabel ausdrücklich vor. Auch bestätigte Preis- bzw. Liefervereinbarungen können bei Irrtum oder Veränderung der Einkaufsbasis neu festgelegt werden. Bereits geschlossene Verträge sind davon ausgenommen.
1. 6. Mit erscheinen neuer Preise verlieren alle vorangegangenen Preise ihre Gültigkeit.

2. Gefahrenübergang

2. 1. Ist der Käufer Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache, auf den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über. Ist der Käufer Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache auf den Käufer über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.
2. 2. Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt oder anderer, von der Firma Trendlabel oder deren Lieferanten nicht zu vertretender und nicht vorhersehbarer Ereignisse, die die Lieferung verzögern oder unmöglich machen (behördliche Anordnung, Streik, etc.), hat die Firma Trendlabel auch bei verbindlich vereinbarten Fristen nicht zu vertreten.

3. Gewährleistung

3. 1 Ist der Käufer Unternehmer, leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ist der Käufer Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
3. 2 Unternehmer müssen offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab dem Empfang der Ware schriftlich anzeigen. Andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
Verbraucher müssen innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei uns. Unterlässt der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte zwei Monate nach seiner Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht bei Arglist des Verkäufers. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher. Wurde der Verbraucher durch unzutreffende Herstelleraussagen zum Kauf der Sache bewogen, trifft ihn für seine Kaufentscheidung die Beweislast. Bei gebrauchten Gütern trifft den Verbraucher die Beweislast für die Mangelhaftigkeit der Sache.
3. 3 Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiteter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.

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